Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber und Betriebsräte - Rechte & Grenzen

Wir bieten dieses Jahr drei Seminare zum Betriebsverfassungsrecht sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebsräte an.

Der Dozent dieser Seminare ist Sami Negm-Awad. Er arbeitet als Rechtsanwalt und seit Jahren als Dozent mit den Arbeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er hat uns Fragen zu den folgenden Seminaren beantwortet:

  • Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber: Beteiligungsrechte des Betriebsrats und deren Grenzen

  • Vertiefungsseminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - Brennpunkte des Betriebsverfassungsrechts kennen

  • Betriebsrates bis zur Mitbestimmung werden umfangreiche Kenntnisse für die tägliche Betriebsratsarbeit vermittelt.

PAS: Können Sie ein typisches Beispiel nennen, wo Arbeitgeber den Betriebsrat an einer Entscheidung beteiligen, bei der gar kein Beteiligungsrecht besteht oder wo sie ihn stärker beteiligen als rechtlich geboten ist.

SNA: Immer wieder meinen Arbeitgeber, sie müssten Betriebsräte bei Abmahnungen beteiligen, dabei begeht bei Abmahnungen nicht einmal die Pflicht, den Betriebsrat zu informieren.

Für Einstellungen braucht der Arbeitgeber stets die Zustimmung des Betriebsrats. Häufig verweigern Betriebsräte die Zustimmung, weil ein interner Bewerber nach Meinung des Betriebsrates „besser geeignet“ sei oder der interne Bewerber durch die Einstellung eines Externen benachteiligt werde. Beides gibt dem Betriebsrat aber keinen Zustimmungsverweigerungsgrund.

PAS: Was ist ein besonders kritisches Thema im Betriebsverfassungsrecht, das sie im Vertiefungsseminar behandeln?

SNA: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Lage der Arbeitszeit ist in der Praxis von großer Bedeutung. Nicht nur, dass der Betriebsrat bei jeder Änderung der Lage der Arbeitszeit zustimmen muss, er hat auch ein Initiativrecht. Kommt eine Einigung auf seine Vorstellungen bezüglich der Lage der Arbeitszeit nicht zu Stande, kann er seine Vorstellungen über die Einigungsstelle gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen versuchen, häufig mit Erfolg.

Jede Überstunde bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Das gilt auch in Eilfällen und dann, wenn der Betriebsrat gar nicht mehr rechtzeitig einen erforderlichen Beschluss fassen könnte.

PAS: An wen genau richtet sich das Seminar „Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte - Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied“? Ist es für Neulinge wie etwas Erfahrene gleichermaßen interessant und hilfreich? Wer sollte es warum besuchen?

SNA: Das Seminar gibt einen Überblick über das gesamte Betriebsverfassungsrecht. Ohne solide Kenntnisse kann auch das engagierteste Betriebsratsmitglied nichts ausrichten.

Nähere Infos zu den drei Seminare finden Sie hier:

Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber: Beteiligungsrechte des Betriebsrats und deren Grenzen
Viele Arbeitgeber beteiligen Betriebsräte auch an Entscheidungen, bei denen gar kein Beteiligungsrecht besteht oder sie beteiligen den Betriebsrat stärker als es rechtlich geboten ist. Ziel des Seminars ist es, Beteiligungsrechte und deren Grenzen aufzuzeigen.
16.05.2017
Heidelberg
€ 210,-/240,-

Vertiefungsseminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - Brennpunkte des Betriebsverfassungsrechts kennen
Dieses Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse der besonders kritischen Themen des Betriebsverfassungsrechts. Dabei geht es nicht nur um die Darstellung der rechtlichen Aspekte. Auch Argumentationsstrategien und taktische Erwägungen werden mit in den Blick genommen.
26.09.2017
Heidelberg
€ 210,-/240,-

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte - Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied
Das Seminar vermittelt Kenntnisse des gesamten Betriebsverfassungsrechts. Behandelt werden neben den Grundlagen des BetrVG sämtliche Gebiete der Beteiligung. Vom Informationsrecht des Betriebsrates bis zur Mitbestimmung werden umfangreiche Kenntnisse für die tägliche Betriebsratsarbeit vermittelt.
Themen die behandelt werden sind: Grundlagen; Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; Ausstattung und Kosten des Betriebsrats; sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung; Betriebsversammlung und Sprechstunde; Aufgaben des Betriebsrats; Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG; Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten; Ein- und Umgruppierung; Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten; die Umsetzung der Beteiligungsrechte; die Einigungsstelle; Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; Strategien im Umgang mit dem Arbeitgeber
28. – 30.06.2017
Frankfurt
€ 525,-/600,-

Kontakt & Beratung

Julia Kienzle-Schwarz, 07961 959881, kienzle-schwarz@akademiesued.org

 

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