Workshop Datenschutz - ERFA-Kreis: EU-DSGVO und BDSG-neu

In sozialen Organisationen/Einrichtungen sind die internen Datenschutzbeauftragten und die Personen, die mit personenbezogenen Daten zu haben, oft mit ihren Fragen zum Thema Datenschutz auf sich alleine gestellt. Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, aktuelle im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehende rechtliche, technische oder organisatorische Fragen mit anderen Teilnehmern/-innen zu diskutieren und für Ihre eigene Organisation Lösungen oder Lösungsansätze zu erarbeiten.

Teilnahmevoraussetzung: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat bereits an einem Seminar zur Erlangung der Fachkunde des Datenschutzbeauftragten teilgenommen.

In sozialen Organisationen/Einrichtungen sind die internen Datenschutzbeauftragten und die Personen, die mit personenbezogenen Daten zu haben, oft mit ihren Fragen zum Thema Datenschutz auf sich alleine gestellt. Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, aktuelle im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehende rechtliche, technische oder organisatorische Fragen mit anderen Teilnehmern/-innen zu diskutieren und für Ihre eigene Organisation Lösungen oder Lösungsansätze zu erarbeiten.

Thema 1 - EU-DSGVO

Seit 25.05.2016 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) mit einer Übergangsfrist von zwei Jahre. D. h., ab 25.05.2018 ist das BDSG nicht mehr anwendbar und alle datenschutzrelevanten Themen in einer sozialen Einrichtung sind dann auf Basis der EU-DSGVO zu bearbeiten.  Bereits während der Übergangsfrist sind allerdings die neuen Regelungen zu beachten, insbesondere als Vorbereitung auf die vollständige Ablösung des BDSG durch die EU-DSGVO im Jahr 2018.

Der Workshop vermittelt den Teilnehmenden u. a. die folgenden Informationen aus und zu der EU-DSGVO

  • die neuen Begriffe und deren Bedeutung  -   auch als Synopse BDSG -> EU-DSGVO
  • Dokumentationspflichten in der EU-DSGVO  -  „belege Deine Unschuld“ als Prinzip
  • Auftragsdatenverarbeitung  -  neue Regelungen und Anpassung von Verträgen
  • „Überwachungsauftrag“ des DSB 
  • "Datenschutz durch Technik“  -  Bedeutung dieser Anforderung
  • neue strengere Regelungen zur Meldepflicht von Datenpannen

Thema 2 – BDSG-neu
Das Anpassungsgesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-DSGVO (DSAnpUG-EU) wurde am 12.05.2017 mit dem BDSG-neu von der Bundesregierung beschlossen. Es soll – wie die EU-DSGVO - zum 25.5.2018 in Kraft treten.

  • Den Teilnehmernden werden die für soziale Einrichtungen wichtigen Regelungen des BDSG-neu – in Verbindung mit der EU-DSGVO – vorgestellt.

Thema 3 - Diverse Einzelthemen

  • Themen, die von den Teilnehmenden selbst eingebracht werden und für die ggf. gemeinsam Lösungen erarbeitet werden sollen.

Dieser Seminartag kann zusammen mit dem zweiten Tag unter der Nummer GII.06.031 zu einem etwas reduzierten Preis gebucht werden.

Teilnahmevoraussetzung: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat bereits an einem Seminar zur Erlangung der Fachkunde des Datenschutzbeauftragten teilgenommen.

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich doch einfach bei uns.

Julia Kienzle-Schwarz

kienzle-schwarz@akademiesued.org Telefon: 07961 959881

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