Die Paritätische Akademie Süd ist eine zertifizierte, anerkannte Bildungseinrichtung
Seit 26.10.2017 ist die Paritätische Akademie Süd (PAS) als anerkannte Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) auf der Seite Bildungszeitgesetz des RP Karlsruhe gelistet.
Am 1. Juli 2015 trat das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft. Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Bildungsfreistellung kann genutzt werden für:
- die berufliche Weiterbildung
- die politische Weiterbildung sowie
- für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
Weitere Infos finden Sie hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx
Link zur Liste des Bildungszeitgesetz des RP:
Karlsruhe:https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf
Nutzen Sie die Gelegenheit, machen Sie Ihren Anspruch geltend, nehmen Sie sich Bildungszeit. Das Konzept des Lebenslangen Lernens soll die Menschen befähigen, während ihrer gesamten Lebensspanne zu lernen. Die PAS bietet neben berufsbegleitenden Akademischen Weiterbildungen und Inhouse Schulungen eine große Bandbreite an ein- und mehrtägigen Seminaren, Zertifikatskursen und Online Schulungen, um sich Schlüsselkompetenzen anzueignen, Fachwissen zu vertiefen, Management Fähigkeiten zu stärken, einen Austausch zu ermöglichen und sein Netzwerk auszubauen.
Kontakt & Beratung:
Julia Kienzle-Schwarz, 07961 959-881, kienzle-schwarz@akademiesued.org