Seit 24.05.2018 entfällt das BDSG, stattdessen sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das BDSG-neu anwendbar. Die EU-DSGVO gilt vorrangig vor allen anderen Gesetzen, in denen datenschutzrelevante Regelungen enthalten sind. Zusätzlich sind allerdings noch – z. T. neue – datenschutzrelevante Regelungen in deutschen bereichsspezifischen Vorschriften (z. B. SGB) zu beachten.
Grundlegende Anforderungen der neuen Datenschutzgesetzgebung sind u. a. die Rechenschaftspflicht sowie die Pflichten, die Risiken von Verarbeitungen zu bewerten und für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen. Zudem ist zu beachten, dass die Regelungen zur Meldepflicht von Datenpannen und die Bußgeldvorschriften verschärft wurden.
Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen, die speziell soziale Einrichtungen zu erfüllen haben und erkennen, welche Maßnahmen (noch) in Ihrer Einrichtung umzusetzen sind.
Dipl. Mathematikerin, Datenschutz-Auditorin (TÜV), Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV)
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