Arbeitszeitgesetz und Dienstplangestaltung in der Sozialwirtschaft

Ein erfahrener Arbeitszeitberater zeigt Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie bestehende Dienst- und Schichtplanstrukturen optimieren. Zugleich werden die arbeitszeitschutz-, mitbestimmungs- und vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Personaleinsatzplanung mit vielen Praxistipps dargestellt.

Die Dienst- und Schichtplangestaltung in sozialen Einrichtungen leidet häufig unter traditionellen „Dogmen“ der Arbeitszeitgestaltung, zum Beispiel:

  • Die Dauer der täglichen Arbeitszeit wird grundsätzlich auf Basis von 1/5 der Wochen-Arbeitszeit eingeteilt – obwohl eine differenzierte Dienstdauer oft bedarfs- und mitarbeitergerechter wären;
  • In Dienstplänen wird die Vertragsarbeitszeit vollständig verplant - besondere Betreuungsangebote und die Vertretung von Ausfallzeiten sind dann oft nur mit Überstunden zu bewältigen;
  • Teambesprechungen führen häufig zu kurzen Diensten – ohne Rücksicht auf effektive Regenerationszeiten und gesetzliche Ruhezeitbestimmungen.

Im Seminar zeigt Ihnen ein erfahrener Arbeitszeitberater anhand von Praxisbeispielen, wie Sie Ihre bestehenden Dienst- und Schichtplanstrukturen optimieren. Zugleich werden die arbeitszeitschutz-, mitbestimmungs- und vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Personaleinsatzplanung mit zahlreichen Praxistipps dargestellt.

Inhalt

Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung:

  • Geltungsbereich des ArbZG nach aktueller Rechtsprechung von EuGH und Verwaltungsgerichten (insb. für familienanaloge Betreuungsformen)
  • Höchstarbeitszeit und zulässige Abweichungen im Rahmen von Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft
  • Nutzung tarifvertraglicher Abweichungsregelungen auch ohne eigene Tarifbindung
  • Gewährung von Ruhepausen (z.B. in einzeln besetzten Diensten)
  • Gewährung wöchentlicher Ruhezeiten / maximal zulässige Dienstfolgen
  • Einhaltung des zulässigem Gesamt-AZ-Volumens (48h-Grenze)Abweichung im Rahmen von „opt-out“
  • Arbeitszeitrechtlicher personeller Mindestbedarf zur Gewährleistung einer 7 x 24h-Betreuung
  • Verantwortlichkeit des Arbeitgebers
  • Mögliche Konsequenzen bei unzulässigen Abweichungen vom ArbZG
  • „Knackpunkte“ der Dienstpläne aus dem Teilnehmerkreis
  • Reichweite des Direktionsrechts (z. B. bei „Holen aus dem Frei“)
  • Rechtssicher Möglichkeiten der Ausfallvertretung
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei Aufstellung und Änderung von Dienstplänen
  • Anrechnung von Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub, Feiertage

Der Weg zum neuen Arbeitszeitmodell: In 5 Schritten zum klienten-, mitarbeiter- und bedarfsgerechten Dienstplan:

  • Erarbeitung bedarfsgerechter Grundbesetzungsprofile
  • Umsetzung von Besetzungsprofilen in Dienstzeiten
  • Kalkulation variabler Leistungen
  • Ermittlung des Personalbedarfs
  • Richtige Kalkulation von Ausfallzeiten
  • Instrumente zur Flexibilisierung von Dienstplänen
  • Erarbeitung von Ausfallvertretungskonzept
  • Einplanung variabler Dienste
  • Grundsätze der Einsatzplanung („Dienstplangrundsätze“)
  • Erarbeitung von Rahmenplänen (rollierende Pläne)
  • Führung und Steuerung von Zeitkonten

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Venus Rosstami

Venus Rosstami

Bildungsmanagement RHP/SL, HE

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