Arbeitszeitgesetz und Dienstplangestaltung in der Sozialwirtschaft
Ein erfahrener Arbeitszeitberater zeigt Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie bestehende Dienst- und Schichtplanstrukturen optimieren. Zugleich werden die arbeitszeitschutz-, mitbestimmungs- und vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Personaleinsatzplanung mit vielen Praxistipps dargestellt.
Die Dienst- und Schichtplangestaltung in sozialen Einrichtungen leidet häufig unter traditionellen „Dogmen“ der Arbeitszeitgestaltung, zum Beispiel:
- Die Dauer der täglichen Arbeitszeit wird grundsätzlich auf Basis von 1/5 der Wochen-Arbeitszeit eingeteilt – obwohl eine differenzierte Dienstdauer oft bedarfs- und mitarbeitergerechter wären;
- In Dienstplänen wird die Vertragsarbeitszeit vollständig verplant - besondere Betreuungsangebote und die Vertretung von Ausfallzeiten sind dann oft nur mit Überstunden zu bewältigen;
- Teambesprechungen führen häufig zu kurzen Diensten – ohne Rücksicht auf effektive Regenerationszeiten und gesetzliche Ruhezeitbestimmungen.
Im Seminar zeigt Ihnen ein erfahrener Arbeitszeitberater anhand von Praxisbeispielen, wie Sie Ihre bestehenden Dienst- und Schichtplanstrukturen optimieren. Zugleich werden die arbeitszeitschutz-, mitbestimmungs- und vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Personaleinsatzplanung mit zahlreichen Praxistipps dargestellt.
Inhalt
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung:
- Geltungsbereich des ArbZG nach aktueller Rechtsprechung von EuGH und Verwaltungsgerichten (insb. für familienanaloge Betreuungsformen)
- Höchstarbeitszeit und zulässige Abweichungen im Rahmen von Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft
- Nutzung tarifvertraglicher Abweichungsregelungen auch ohne eigene Tarifbindung
- Gewährung von Ruhepausen (z.B. in einzeln besetzten Diensten)
- Gewährung wöchentlicher Ruhezeiten / maximal zulässige Dienstfolgen
- Einhaltung des zulässigem Gesamt-AZ-Volumens (48h-Grenze)Abweichung im Rahmen von „opt-out“
- Arbeitszeitrechtlicher personeller Mindestbedarf zur Gewährleistung einer 7 x 24h-Betreuung
- Verantwortlichkeit des Arbeitgebers
- Mögliche Konsequenzen bei unzulässigen Abweichungen vom ArbZG
- „Knackpunkte“ der Dienstpläne aus dem Teilnehmerkreis
- Reichweite des Direktionsrechts (z. B. bei „Holen aus dem Frei“)
- Rechtssicher Möglichkeiten der Ausfallvertretung
- Mitbestimmung des Betriebsrates bei Aufstellung und Änderung von Dienstplänen
- Anrechnung von Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub, Feiertage
Der Weg zum neuen Arbeitszeitmodell: In 5 Schritten zum klienten-, mitarbeiter- und bedarfsgerechten Dienstplan:
- Erarbeitung bedarfsgerechter Grundbesetzungsprofile
- Umsetzung von Besetzungsprofilen in Dienstzeiten
- Kalkulation variabler Leistungen
- Ermittlung des Personalbedarfs
- Richtige Kalkulation von Ausfallzeiten
- Instrumente zur Flexibilisierung von Dienstplänen
- Erarbeitung von Ausfallvertretungskonzept
- Einplanung variabler Dienste
- Grundsätze der Einsatzplanung („Dienstplangrundsätze“)
- Erarbeitung von Rahmenplänen (rollierende Pläne)
- Führung und Steuerung von Zeitkonten