Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Auswirkungen auf Strukturen und Finanzierung der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie

Zum 01.01.2017 sind das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in Kraft getreten.

Die neuen Gesetze sehen einen deutlichen Ausbau der Steuerungsmacht der Träger der Eingliederungshilfe einschließlich eines Prüfungsrechts und Kürzungsmöglichkeiten hinsichtlich der Vergütung vor. Gleichzeitig werden erhebliche Strukturveränderungen beabsichtigt, die es von den Leistungserbringern umzusetzen gilt. Darüber hinaus soll zukünftig eine Unterscheidung von ambulanten, teilstationären und stationären Eingliederungshilfeleistungen entfallen, so dass nur noch Fachleistungen verbleiben. Das System Lebensunterhalt wird im stationären Eingliederungshilferecht abgeschafft. Dies führt zu nicht unerheblichen Problematiken für die Leistungserbringer in Bezug auf die Umsetzung der heimrechtlichen Vorschriften.

Inhalte:

  • Ziele des Bundesteilhabegesetzes und Pflegestärkungsgesetz III
  • Auflösung der Strukturen von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen
  • Neudefinition des Behinderungsbegriffs
  • Trennung von pädagogischen/unterstützenden Leistungen von Unterkunft und Verpflegung im stationären Bereich (Personenzentrierung)
  • Was bedeutet die Personenzentrierung der Fachleistung?
  • Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
  • Auswirkung der Herauslösung der Unterkunftsleistung aus der Eingliederungshilfe (Beseitigung „Sondersystem Lebensunterhalt in Einrichtungen“)
  • Neuregelungen im Bereich Unterkunft und Verpflegung
  • Auswirkungen der pflegerischen Betreuungsleistungen nach dem SGB XI auf die Eingliederungshilfeleistungen nach dem BTHG
  • Bedeutung der Verzahnung von SGB XI- und BTHG-Leistungen für ambulante Leistungen
  • Bedeutung der Verzahnung von SGB XI- und BTHG-Leistungen für Menschen mit hohen pflegerischen Bedarfen
  • Auswirkungen der Neufassung des Leistungs- und Vertragsrechts
  • Poolen von Leistungen durch den Sozialhilfeträger (Beweislastumkehr zulasten der Leistungsberechtigten)
  • Steuerungsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers
  • Kürzungen bei Nichterfüllung der Leistungsvereinbarung
  • Verbesserung im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Zielgruppen:

Vorstände, Gesellschafter, Leitungskräfte, Verantwortliche und Interessierte aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Kooperationspartner

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Beatrice Schuell

Beatrice Schuell

Geschäftsführerin

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