Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Neben der Bildungsprämie, von der wir bereits berichtet haben, gibt es weitere Fördermaßnahmen für Ihre Weiterbildung. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden vor:

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist ein Stipendienprogramm für besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder ein Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule aufnehmen wollen. Auch Fernstudiengänge sind hierbei möglich. Das 2008 aufgelegte Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung.
Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 650 € plus 80 € Büchergeld. Für Kinder unter zehn Jahren gibt es eine Betreuungspauschale von 113 € für das erste Kind und jeweils 85 € für jedes weitere. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang werden jährlich mit 1700 € gefördert. Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit laut Studienordnung.

Voraussetzungen:
Kandidaten/-innen müssen eine Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Note 1.9 oder besser abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Wer die Kriterien erfüllt und bereits ein Studium begonnen hat, kann nur gefördert werden, wenn er zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen hat.
Beratung:
Zuständig ist die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung in Bonn. Sie wählt im Auftrag des Bildungsministeriums die Stipendiaten aus und begleitet sie während des Studiums. Weitere Informationen gibt es auf www.begabtenförderung.de und www.aufstieg-durch-bildung.info

Begabtenförderung

Die Begabtenförderung ist ein Stipendienprogramm für begabte junge Fachkräfte, welche an berufsbegleitenden Studiengängen, fachbezogenen Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder fachübergreifenden Fortbildungen teilnehmen möchten. Die Stipendiaten erhalten bis zu 5.100 €, verteilt auf drei Jahre. Bis zu dieser Höhe werden die Kosten für den Lehrgang, für Fahrten, Aufenthalt und Arbeitsmittel erstattet. Die Geförderten müssen sich jährlich mit maximal 180 € an den Lehrgangskosten beteiligen.

Voraussetzungen:
Personen unter 25 Jahre, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Die Altersgrenze verschiebt sich um bis zu drei Jahre, wenn sich Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst anrechnen lassen.
Beratung:

Die sogenannte Zuständige Stelle. Das ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist, in der Regel sind es die Kammern. Weitere Informationen gibt es auf www.begabtenfoerderung.de

Bildungsgutschein

Das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung ist der Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein fördert die berufliche Weiterbildung von meist mehreren Monaten Dauer. Dazu gehören auch "Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf", früher kurz Umschulungen genannt. Die Dauer legt der Arbeitsberater der Arbeitsagentur auf dem Bildungsgutschein fest. Entsprechend muss sich der Empfänger dann selbst einen Kurs suchen. Die Arbeitsagenturen dürfen keine Bildungsanbieter empfehlen, halten aber häufig Listen von geförderten Kursen in der Region bereit. Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen, wie Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung.

Voraussetzungen:
Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft können den Bildungsgutschein beantragen. Der Arbeitsvermittler muss von der Notwendigkeit der Weiterbildung überzeugt sein. Das ist bspw. der Fall, wenn nach dem Kurs die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Auch Beschäftigte sind förderbar, und zwar innerhalb des WeGebAU-Programms.
Beratung:
Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein in Frage kommt: www.arbeitsagentur.de

Bildungsprämie (ESF und BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Dezember 2008 die Bildungsprämie eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen und damit die Chancen im Beruf zu verbessern. Die Bildungsprämie ist vor allem an Bürger gerichtet, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Interessierte haben bis Ende 2013 die Möglichkeit, sich für die Bildungsprämie zu bewerben. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.

Voraussetzungen:
Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro).
Beratung:
Die Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP) unterstützt Sie bei allen Fragen.
Kostenlose Hotline: 0800-26 23 000
www.bildungspraemie.info

Meister-Bafög

Das Meister-Bafög ist eine staatliche Förderung für Aufstiegsfortbildungen. Sie soll Berufstätige nach einer ersten Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen. Hierzu zählen Aufstiegsfortbildungen wie "Meisterkurse" oder Lehrgänge, die zu einem vergleichbaren Abschluss führen. Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer Höchstgrenze von 10.226 € gefördert. Davon bezuschusst der Staat 30,5%, den Rest erhält der Teilnehmer als zinsgünstiges Darlehen. Außerdem gibt es Geld für den Lebensunterhalt - in Form von Zuschüssen und Darlehen. Die Höhe des Darlehens variiert nach Familienstand.

Voraussetzungen:
Das Meister-Bafög ist nicht nur angehende Meister. Die Förderung gilt für viele Berufsbereiche. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, oder ein vergleichbarer Abschluss. Die berufliche Qualifikation darf dem angestrebten Fortbildungsabschluss allerdings nicht gleichwertig sein.
Beratung:
Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten und nehmen auch die Förderanträge entgegen. Eine Liste der Anlaufstellen steht im Internet unter: www.meister-bafoeg.info

Qualifizierungsscheck (Hessen)

Das Bundesland Hessen bietet den Qualifizierungsscheck als Förderprogramm für Weiterbildung an. Gefördert werden hierbei berufliche Fortbildungen, die außerbetrieblich und bei anerkannten Anbietern stattfinden. Diese sollen in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation. Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes erhalten Antragsteller ein Beratungsprotokoll, das an den Verein Weiterbildung Hessen www.wb-hessen.de geschickt werden muss. Dieser stellt dann den Qualifizierungsscheck aus, der 50% der Kosten für eine Weiterbildung abdeckt, maximal jedoch 500€. 

Voraussetzungen:
Der Qualifizierungsscheck richtet sich an sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden aber auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen, sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter und ihrer Qualifikation oder als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind.
Beratung:
Die Beratungsstellen des Landes. Eine Adressliste finden Sie unter: www.qualifizierungsschecks.de

WeGebAU

WeGebAU ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur "Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen".
Geringqualifizierte werden gefördert wenn sie mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwerben. Über 45-Jährige werden unterstützt, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über eine arbeitsplatzbezogenene Anpassungsmaßnahme hinausgehen. Förderinstrument für die Beschäftigten ist der Bildungsgutschein, d.h., die Arbeitsagentur zahlt die Kurskosten und bezuschusst weitere Kosten der Weiterbildung.

Voraussetzungen:
Beschäftigte über 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie Geringqualifizierte. als gering qualifiziert gilt etwa, wer keinen Berufsabschluss hat. Arbeitgeber, die Mitarbeiter freistellen, erhalten Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitsausfall.
Beratung:
Die Agentur für Arbeit vor Ort. Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsberater.

 

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