B wie Betriebsverfassungsrecht

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen dreiwählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Diese sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit weitgehenden Rechten ausgestattet, die der Arbeitgeber beachten muss. Um eine angemessene Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu erreichen, Kosten durch unnötige Klageverfahren zu vermeiden und kompetent die eigene Rechtsauffassung gegenüber dem Betriebsrat zu vertreten, benötigt der Arbeitgeber fundierte Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts.

Am 1. Dezember 2015 findet erneut das Seminar "Betriebsverfassungsrecht - Ein Grundlagenseminar für Arbeitgeber" statt. Wir haben ein Kurzinterview mit der Dozentin Sandra Meinke (SM) geführt. Sie ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Seit 15 Jahren ist sie in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung gemeinnütziger Einrichtungen tätig.

PAS: Für wen ist das Seminar?

SM: Geschäftsführer/-innen und Personalverantwortliche sowie andere Mitarbeiter/-innen, die Angelegenheiten des Betriebsrates bearbeiten.

PAS: Was finden Sie an dieser Thematik besonders spannend? 

SM: Bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat ist es oft schwierig, den richtigen Weg zwischen der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Zurückweisung unberechtigter Forderungen zu finden. Das Seminar soll hierbei helfen und eine Orientierungslinie geben.

PAS: Warum sollte man das Seminar besuchen?

SM: Das Seminar vermittelt Praxiswissen für die tägliche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Fragen und Anmerkungen der Teilnehmer zu Angelegenheiten aus ihrem Betrieb sind ausdrücklich erwünscht, so dass sich ein hoher Praxisbezug ergibt.

Betriebsverfassungsrecht - Ein Grundlagenseminar für Arbeitgeber
01.12.2015, 10 - 17 Uhr
Frankfurt a. M.
Euro 190,-/220,-
Zur Anmeldung geht es hier.

Kontakt und Beratung
Julia Kienzle-Schwarz, Bildungsmanagerin, 07961-959-881,
kienzle-schwarz@akademiesued.org



 

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